Für die Überlassung der Software verwalt als Software as a Service an Hausverwaltungen und andere Unternehmer. Blau markierte Felder sind noch einzutragen.
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen DSH Software, Inhaber Eray Özdil, Dahlener Straße 613, 41239 Mönchengladbach (nachfolgend „verwalt") und ihren Kunden über die Nutzung der Software verwalt.
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn verwalt ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(1) verwalt stellt dem Kunden die Software über das Internet zur Nutzung bereit. Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software im vereinbarten Umfang zu nutzen. Ein Anspruch auf Überlassung des Programmcodes besteht nicht.
(2) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gewählten Tarif nach der Preisübersicht, insbesondere aus den Grenzen für Bewohner, Administratoren und Speicherplatz.
(3) Bewohner – Mieter wie Eigentümer – nutzen die Plattform im Rahmen der Community, in die der Kunde sie eingeladen hat. Ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen diesen Personen und verwalt entsteht dadurch nicht; die Nutzung ist für sie unentgeltlich.
(1) Die Darstellung der Tarife ist kein bindendes Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Abo auf der Website bestellt und die Zahlung erfolgreich abgeschlossen ist.
(2) Nach dem Abschluss erhält der Kunde einen Zugangscode an die bei der Bestellung angegebene E-Mail-Adresse; derselbe Code wird ihm zusätzlich auf der Bestätigungsseite angezeigt. Mit diesem Code richtet er sein Büro in der App ein. Der Code kann dabei auch für ein Konto mit einer anderen E-Mail-Adresse eingelöst werden, etwa wenn Buchhaltung und spätere Nutzung auseinanderfallen. Er ist einmalig einlösbar und 30 Tage ab Zugang gültig; danach kann der Kunde unter support@verwalt.app einen neuen anfordern.
(3) Mit einem Testzugang kann der Kunde die Software unentgeltlich im reduzierten Umfang prüfen. Der Testzugang begründet kein Abo, verlängert sich nicht automatisch und endet nach sieben Tagen ohne Kündigung.
(4) Für den Testzugang bestehen keine Zusagen zu Verfügbarkeit und Datenerhalt. Wird er in ein Abo überführt, übernimmt verwalt die bereits angelegten Daten.
(1) verwalt betreibt die Software mit der Sorgfalt eines ordentlichen Anbieters und ist um eine durchgehend hohe Verfügbarkeit bemüht. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesagt. Zeiten angekündigter Wartung und Störungen, die verwalt nicht zu vertreten hat, bleiben außer Betracht.
(2) Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und mit angemessener Frist angekündigt.
(3) verwalt entwickelt die Software fortlaufend weiter. Funktionen können sich ändern, sofern der vertraglich geschuldete Nutzen erhalten bleibt.
(4) Support erfolgt in deutscher Sprache über das Support-Center in der App und per E-Mail an support@verwalt.app. Anfragen werden an Werktagen bearbeitet, die Antwort erfolgt in der Regel innerhalb eines Werktages.
(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, vergibt Administratorrechte sorgfältig und entzieht sie, wenn eine Person nicht mehr für ihn tätig ist. Er informiert verwalt unverzüglich bei Anzeichen für missbräuchliche Nutzung.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, die eingestellten Daten zu verarbeiten und seine Bewohner über die Plattform anzusprechen.
(3) Einladungscodes gibt der Kunde nur an Personen weiter, die zu dem betreffenden Objekt gehören. Er kann Codes jederzeit deaktivieren.
(4) Untersagt sind das Einstellen rechtswidriger Inhalte, die Nutzung für Werbung Dritter, automatisiertes Auslesen der Plattform und jede Nutzung, die den Betrieb erheblich beeinträchtigt.
(5) Verletzt der Kunde diese Pflichten und wird verwalt deswegen von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde verwalt von diesen Ansprüchen frei, soweit ihn ein Verschulden trifft.
(1) Die vom Kunden eingestellten Daten und Dokumente bleiben seine Inhalte. verwalt verarbeitet sie nur zur Vertragserfüllung und nach Weisung, siehe Auftragsverarbeitungsvertrag.
(2) Alle Rechte an der Software, ihrer Gestaltung und Dokumentation stehen verwalt zu.
(3) Der Kunde kann seine Daten während der Laufzeit in einem gängigen Format exportieren. Nach Vertragsende stellt verwalt die Daten für 30 Tage zum Abruf bereit und löscht sie danach, einschließlich der privaten Ordner der Bewohner.
(1) Es gelten die Preise der bei Vertragsschluss geltenden Preisübersicht. Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Der Beitrag ist im Voraus fällig, bei Monatsabos monatlich, bei Jahresabos jährlich. Ein Jahresabo entspricht zehn Monatsbeiträgen.
(3) Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt. Es gelten die dort angebotenen Zahlungsarten derzeit Kartenzahlung. Rechnungen werden elektronisch bereitgestellt.
(4) Die Grenzen des Tarifs für Bewohner, Administratoren und Speicherplatz werden technisch eingehalten: Ist eine Grenze erreicht, bleiben vorhandene Zugänge und Daten unverändert bestehen, es können jedoch keine weiteren hinzukommen, bis der Kunde in einen größeren Tarif wechselt. Eine automatische Höherstufung oder Nachberechnung findet nicht statt.
(5) Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung mehr als 14 Tage in Verzug, kann verwalt den Zugang nach vorheriger Ankündigung auf Lesezugriff beschränken und nach weiterer Frist sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
(1) Das Monatsabo läuft einen Monat, das Jahresabo ein Jahr und verlängert sich jeweils um dieselbe Zeit, wenn es nicht bis zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
(2) Die Kündigung erfolgt in Textform, etwa per E-Mail an info@verwalt.app, oder über die Vertragsverwaltung auf dieser Website.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, für verwalt insbesondere bei erheblichem Missbrauch der Plattform oder anhaltendem Zahlungsverzug.
(1) Soweit verwalt personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er ist Bestandteil dieses Vertrags und wird mit Vertragsschluss geschlossen.
(2) Für die Verarbeitung eigener Daten von verwalt, etwa zur Vertragsabwicklung, gilt die Datenschutzerklärung.
(1) Auf die Überlassung der Software gegen laufendes Entgelt findet Mietrecht Anwendung. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich und nachvollziehbar an.
(2) verwalt haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet verwalt nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, höchstens auf den Jahresbeitrag des betroffenen Vertrages.
(4) Für den Verlust von Daten haftet verwalt nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(1) verwalt kann diese Bedingungen mit einer Frist von sechs Wochen in Textform ändern, soweit die Änderung sachlich gerechtfertigt und für den Kunden zumutbar ist. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die neuen Bedingungen. Auf das Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung hingewiesen.
(2) Preisänderungen kündigt verwalt mit derselben Frist an. Sie wirken frühestens zum Beginn der nächsten Vertragsperiode. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden zu diesem Zeitpunkt kündigen.
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mönchengladbach, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Frontend/src/config/legal.js gemeinsam hochzählen.